Reiseapotheke

1. Was ist eine Reiseapotheke?

Unter einer Reiseapotheke (englisch: tourist´s medicine-case) versteht man die Medikamente und Verbandmittel, die man von zu Hause mitnimmt, um sie während der Reise im Bedarfsfall direkt zur Hand zu haben. Was alles in die Reiseapotheke hineingehört, hängt davon ab, wohin die Reise geht, wie lange sie dauert, wie viele und welche Personen mit der Reiseapotheke versorgt werden sollen und welche Reisebedingungen vorliegen.

2. Was gehört in die Reiseapotheke hinein?

Im Grunde gehören in eine Reiseapotheke alle Medikamente, die zur Hausapotheke gehören und zusätzlich Medikamente gegen typische Reisebeschwerden wie Reiseübelkeit oder Durchfall.
Wichtig ist, die eigenen Dauermedikamente z.B. gegen Bluthochdruck oder Diabetes in ausreichender Menge für die gesamte Reisedauer mitzunehmen. Packen Sie lieber etwas mehr ein, damit Ihnen die Medikamente nicht ausgehen, falls es bei der Rückreise zu Verzögerungen kommt.

3. Was ist bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln zu beachten?

Patienten und Patientinnen, die Medikamente brauchen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. starke Schmerzmittel) müssen besondere Vorschriften beachten, damit es keinen Ärger mit dem Zoll oder der Polizei gibt. Bei Reisen in Staaten des Schengener Abkommens (das sind die meisten europäischen Staaten) dürfen Patienten /-innen ihren Bedarf an BtM-Medikamenten für bis zu 30 Tage mitnehmen. Man braucht dafür pro Medikament eine vom Arzt oder von der Ärztin ausgefüllte Bescheinigung. Diese muss von der zuständigen Landesbehörde (das sind in NRW die Gesundheitsämter der jeweiligen Städte) beglaubigt werden. Bei Reisen in Staaten, die nicht zum Schengener Abkommen gehören, muss unbedingt rechtzeitig vor der Reise Kontakt zur Botschaft des Reiselandes in Deutschland aufgenommen werden. Man erfährt dann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mitnahme solcher Medikamente erlaubt ist. Die genauen Vorschriften zum Thema Reisen mit Betäubungsmitteln finden Sie auf der Internetseite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Auch wenn Sie Spritzen mitnehmen müssen z.B. für Insulin oder Heparin sollten Sie eine Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin in mehreren Sprachen mitnehmen, aus der hervorgeht, dass Sie die Spritzen aus medizinischen Gründen brauchen. Sonst könnte man Sie fälschlich für einen Drogenabhängigen halten.

4. Aufbewahrung der Reiseapotheke

  • Nehmen Sie die wichtigsten Notfallmedikamente und Ihre Dauermedikamente mit ins Handgepäck. Ebenso alle notwendigen Bescheinigungen. Alles weitere kann in die Koffer gepackt werden.
  • Bei Reisen in Länder mit sehr großer Hitze (Tropen) über eine Kühlung der Medikamente nachdenken. Zäpfchen können schmelzen und sind daher bei großer Hitze ungeeignet.
  • Wenn kleine Kinder mitreisen, passen Sie bitte auf, dass die Kinder keinen Zugriff auf die Reiseapotheke haben.
  • Achtung: Scheren (Verbandscheren) dürfen bei Flugreisen nicht im Handgepäck sein, sondern müssen in den Gepäckraum.

5. Bei Fernreisen nützlich:

  • Moskitonetze bei Reisen in Gebiete mit Malariagefahr. Schlafen Sie in solchen Gebieten immer unter einem Moskitonetz, damit Sie erst gar nicht gestochen werden.
  • Wasserentkeimungstabletten, wenn Sie in Gebiete mit schlechter Trinkwasserversorgung fahren oder eine Abenteuerreise in dünn besiedelte Gebiete planen. Trinken Sie generell bei Reisen in warme Lämder kein Leitungswasser, sondern nur abgepacktes Wasser aus original verschlossenen Flaschen. Benutzen Sie auch keine Eiswürfel, denn die werden aus Leitungswasser gemacht.

Version 1, Stand 12/2021

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Karin Krümmel wenden.

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